Rechtliches

Allgemeine Geschäfts­bedingungen
NOVIS Technik + Design GmbH

Mönchweg 19, 72108 Rottenburg
Telefon: +49 7457 696272
Email: rehorst@novis-technik-design.de

1. Geltung der Bedingungen

1.1

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Lieferungen und Leistungen an Unternehmer, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von §310 Abs. 1 BGB.

1.2

Allen sonstigen Geschäfts-, Einkaufs- oder Lieferbedingungen, die uns mitgeteilt werden, widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Dies alles gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis anderer Bedingungen, Lieferungen oder Aufträge vorbehaltlos ausführen.


2. Angebot und Vertragsschluss

2.1

Die Vertragssprache ist deutsch.

2.2

Sofern die Bestellung ein Angebot im Sinne von §145 BGB darstellt, sind wir berechtigt, dieses innerhalb einer Frist von zwei Wochen anzunehmen.

2.3

Mündliche Vereinbarungen vor oder bei Vertragsschluss bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

2.4

An den vom Kunden angelieferten Datenträgern, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen steht uns ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.


3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1

Unsere Angebote sind, wenn nicht anders bestätigt, freibleibend, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die aktuelle Preisgültigkeit entnehmen Sie dem entsprechenden Angebot. Maßgebend sind ansonsten die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.

3.2

Skizzen, Entwürfe, Probestücke, Änderung angelieferter/übertragener Gegenstände/Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Kunden veranlasst sind, werden von uns zu einem marktüblichen Preis unter Berücksichtigung unseres Aufwandes berechnet.

3.3

Versandkosten, gegebenenfalls anfallende Nachnahmegebühren, sowie Zölle und sonstige Gebühren bei Auslandsversand, sind im Preis nicht enthalten und werden gesondert in Rechnung gestellt, sofern bei Vertragsabschluss nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

3.4

Bei Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden oder bei Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung nach § 807 ZPO sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Herausgabe der gelieferten Ware zu verlangen.


4. Schutzrechte

4.1

An allen dem Kunden überlassenen Zeichnungen, Mustern oder sonstigen Konstruktionsunterlagen, auch wenn sie nicht als vertraulich gekennzeichnet sind, behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor.


5. Ausführung und Produktbeschaffenheit

5.1

Bei Herstellung und Lieferung von Gegenständen nach vom Kunden vorgeschriebenen Zeichnungen, Mustern oder sonstigen Unterlagen übernimmt dieser die Gewähr dafür, dass Rechte Dritter (insbesondere Marken- und Urheberrechte) hierdurch nicht verletzt werden. Bei einer Inanspruchnahme durch Dritte sind wir ohne eigene rechtliche Überprüfung berechtigt, nach vorheriger Ankündigung vom Vertrag zurückzutreten oder jede weitere Tätigkeit einzustellen und Schadensersatz vom Kunden zu verlangen. Der Kunde verpflichtet sich uns von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung unverzüglich freizustellen.

5.2

Hängt die Bestellung noch von einer betriebsinternen Freigabe der Qualitätssicherung des Kunden ab, so ist der Kunde verpflichtet, uns auf Anfrage unverzüglich mitzuteilen, ob ein Auftrag endgültig und umfassend freigegeben ist oder nicht.

5.3

Verpflichtet sich der Kunde zur Beschaffung von für die Auftragsdurchführung erforderlichen Gegenständen, so hat er diese in der vereinbarten bzw. ausreichenden Menge einschließlich einer angemessenen Mehrmenge für etwaigen Ausschuss rechtzeitig vor Produktionsbeginn in der vereinbarten und einwandfreien Beschaffenheit auf eigene Kosten an das von uns angegebene Werk anzuliefern. Bei Verletzung dieser Pflicht haben wir das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Weitere gesetzliche Rechte bleiben davon unberührt.

5.4

Bei Abrufaufträgen sind wir berechtigt, das Material für den gesamten Auftrag zu beschaffen und die gesamte Bestellmenge sofort herzustellen.

5.5

Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Kunden einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstands werden dem Kunden berechnet.

5.6

Bei farbigen Reproduktionen können in allen Herstellungsverfahren geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z.B. Digital Proofs, Andrucken) und dem Endprodukt.


6. Liefer- und Leistungszeit

6.1

Vorgesehene Lieferfristen werden für uns erst verbindlich mit ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung. Die Lieferfrist beginnt frühestens mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung. Die Einhaltung setzt die Erfüllung aller vertraglichen und gesetzlichen Pflichten des Kunden voraus.

6.2

Können Lieferfristen bei unverschuldeten Ereignissen wie höherer Gewalt (insb. Streik, Aussperrung, Krieg, terroristische Anschläge, Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen) oder sonstiger unvorhergesehener Ereignisse nicht eingehalten werden, so verlängern sich die vereinbarten Lieferfristen angemessen. Dies gilt auch dann, wenn die genannten Lieferhindernisse bei Zu- oder Unterlieferern eintreten. Bestehen die vorgenannten Auslieferungshindernisse länger als drei Monate und verlängert sich dadurch die Auslieferung entsprechend, so ist jede Partei berechtigt, durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei vom Vertrag zurückzutreten.

6.3

Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Kunden unzumutbar.

6.4

Die Einhaltung unserer Liefer- und Leistungsverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden sowie die rechtzeitige Belieferung durch unseren Lieferanten voraus.


7. Gefahrübergang, Versand und Verpackung

7.1

Soweit bei Vertragsabschluss nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung stets EXW -Ex Works/Ab Werk (Incoterms® 2010).

7.2

Alle Lieferungen erfolgen auf Kosten und Gefahr des Empfängers. Wir behalten uns vor, Versandweg und Versandort sowie das Transportmittel und die Verpackungsart zu bestimmen. Eine Verpflichtung zu billigster Versendung besteht nicht. Wünscht der Kunde eine davon abweichende Versandart, so trägt er auch hierfür die Kosten. Auf Wunsch des Kunden werden Lieferungen von uns auf seine Kosten gegen üblicherweise versicherbare Transportrisiken versichert.

7.3

Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat, auch wenn frachtfreie Lieferung oder der Transport mit eigenen Transportmitteln der Firma vereinbart ist. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

7.4

Ist die Ware versandbereit und verzögert sich der Versand auf Wunsch des Kunden oder in Folge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr in vollem Umfang mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

7.5

Transportschädensind gegenüber dem Frachtführer unverzüglich schriftlich zu beanstanden. Über den Sachverhalt ist ein Protokoll aufzunehmen. Frachtpapiere und Schadensfeststellungen sind uns innerhalb der vereinbarten Rügefristen zuzusenden.


8. Mängelhaftung, Haftungsbeschränkung

8.1

Sämtliche Sachmängelansprüche verjähren binnen zwölf Monaten nach Anlieferung der Ware. Dies gilt nur dann nicht, wenn das Gesetz längere Fristen vorschreibt wie in den Fällen des §438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Abs. 1 BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Baumängel).

8.2

Soweit nicht in diesen Geschäftsbedingungen etwas anderes bestimmt ist, haften wir auf Schadensersatz und Ersatz der vergeblichen Aufwendungen im Sinne des §284 BGB (nachfolgend "Schadensersatz") wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorliegt.

8.3

Die gesetzlichen Regelungen wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, aufgrund zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder sonstiger zwingender Haftung bleiben von den vorstehenden Bestimmungen unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.


9. Eigentumsvorbehalt

9.1

Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Ware durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Ware zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

9.2

Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln.

9.3

Der Kunde als Wiederverkäufer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura Endbetrages (einschließlich USt.) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte entstehen, und zwar unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauftworden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

9.4

Die Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware (Rechnungsbetrag, einschließlich USt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Ware.

9.5

Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

9.6

Der Kunde ist ferner verpflichtet, jede bevorstehende oder bereits erfolgte Beeinträchtigung der Rechte aus dem erweiterten und verlängerten Eigentumsvorbehalt, Globalzessionen oder Zwangsvollstreckungen Dritter unverzüglich an uns anzuzeigen und den jeweiligen Dritten auf unsere Rechte aus dem hier vereinbarten Eigentumsvorbehalt hinzuweisen.


10. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

10.1

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10.2

Zahlungs- und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Rottenburg/N..

10.3

Rottenburg/N. ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Daneben sind wir auch berechtigt, ein Gericht, welches für den Kunden in anderer Weise zuständig ist, anzurufen.



Stand: 09.06.2018

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